Bestimmungen des Sportfischerverein Höllerersee
Mindestmaße und Schonzeiten gelten lt. Oberösterreichischen Fischereigesetz, weiters gelten die Bestimmungen des SFV Höllerersee.
Naturschutzgebiet
Da sich der Höllerersee im Naturschutzgebiet befindet und fast zur Gänze in Privatbesitz ist, sollte die Kommunikation mit den Grundstücksbesitzern auf jeden Fall harmonisch verlaufen.
Den Anglern ist es zwar (lt. § 28) gestattet, die Grundstücke zum Zweck der Angelfischerei zu betreten aber nicht zu befahren. Grundstücksbesitzer haben Vorrang.
Allgemeine Bestimmungen
Es darf mit zwei Angelruten mit je einem Haken (Ausnahme Hegenen mit 5 Nymphen) zum Renkenfischen gefischt werden, dass gilt auch wenn der Fischer mehrere Lizenzen am Höllerersee besitzt. Der Nachkauf einer weiteren Lizenz für den gleichen Tag ist verboten. Das Fischen ist nur nach Lageplan erlaubt. Das Befahren der Wiesen / Grundstücke mit Fahrzeugen ist verboten.
Zelten am Höllerersee
Zelte ohne Boden sind erlaubt, dass Aufstellen von Pavillons ist ausnahmslos verboten. Nach Beendigung des Fischens ist der Angelplatz sauber zu verlassen.
Es ist verboten Fische am Wasser auszunehmen und zu schuppen. Offene Feuerstellen sind nicht gestattet. Den Kontroll- und Aufsichtsorganen ist bedingungslos Folge zu leisten.
| Fischart | Mindestmaße | Fangbeschränkungen | Schonzeiten
Hecht 60 cm 2 Stück / Tag* 01.01. bis 30.04.
Zander 50 cm 2 Stück / Tag* 01.01. bis 30.04.
Wels 80 cm 2 Stück / Tag* 01.06. bis 30.06.
Flussbarsch 10 cm - 01.01. bis 30.04.
Maräne 40 cm 3 Stück / Tag JAHRESLIMIT** 16.10. bis 31.12.
Karpfen 45 – 70 cm*** 3 Stück / Tag Entnahmefenster*** 01.05. bis 31.05.
Schleie 30 cm 3 Stück / Tag 01.05. bis 30.06.
Brachse 25 cm 5 Stück / Tag 01.05. bis 31.05.
Amur, Koikarpfen und Silberkarpfen sind ganzjährig geschont!!
Rotauge 12 cm - 01.04. bis 31.05.
Rotfeder 15 cm - 01.04. bis 31.05.
Laube 10 cm 5 Stück / Tag 01.05. bis 30.06.
Aitel 25 cm - 16.03. bis 31.05.
* Gesamter Raubfischausfang 3 Stück pro Tag!
Massige Welse müssen außerhalb der Schonzeit entnommen werden!
Vom 01.01. bis 30.04. ist das Fischen mit Kunstködern und Köderfischen bzw. Köderfischstücken verboten!
** Für Maränen gibt es zusätzlich zum Tagesfanglimit auch ein Jahresfanglimit. Es dürfen demnach pro Jahr von einem Fischereiberechtigten höchstens 30 Stück Maränen aus dem See entnommen werden, wobei sich die erlaubte Stückzahl nicht erhöht, wenn der Fischereiberechtigte Lizenzen für mehrere Seeabschnitte hat!
*** Für Karpfen gilt ein Entnahmefenster von 45 – 70 cm. Dies bedeutet, dass Fische unter 45 cm und ab 71 cm sofort wieder zurückgesetzt werden müssen. Entnommen werden dürfen demnach nur Karpfen zwischen 45 und 70 cm. Das Fischen auf Karpfen und auf Amur ist vom 01.05. bis 31.05. strengstens verboten!
Während der Karpfenschonzeit herrscht im See generell ein Anfütterungsverbot. Weiteres ist im Mai das Fischen mit Boilies und Pellets verboten!
HÄLTERVERBOT:
Die Hälterung von lebendenden Fischen in Setzkeschern oder anderen Behältnissen ist verboten!
Fangbuch:
Die mitgenommenen Fische müssen in das Fangbuch eingetragen werden.
Tageskartenfischer
sind berechtigt von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu fischen.
Nachtkartenfischer
sind berechtigt von Ausstellungstag 18:00 Uhr bis zum nächsten Tag 6:00 Uhr (12 Stunden) zu fischen.